Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst Streitigkeiten unter Bürgern im weitesten Sinne. Solche Streitigkeiten können aus Verträgen, wie Kaufverträgen, Werkverträgen o.ä. entstehen, aber auch aus anderen Schuldverhältnissen, die z.B. durch unerlaubte Handlungen entstehen, (z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus Verkehrsunfällen, aus Körperverletzungen oder anderen strafbaren Handlungen o.ä.). Auch Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder unter Erben gehören hierzu.

Zu weiteren Spezialgebieten des Zivilrechts verweisen wir insbesondere auf unsere Seiten zum Erbrecht, Familienrecht oder Mietrecht.

Unsere Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, die Interessen unserer Mandantschaft zu vertreten und durchzusetzen. Gerade die Überprüfung von Vertragsentwürfen, vor Abschluss des Vertrages hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und die eigenen Rechtspositionen dauerhaft zu sichern.
Wir gestalten und bewerten Ihre Verträge, und unterstützen Sie bei Verhandlungen.

Oft lässt sich ein Rechtsstreit bereits durch Beratung und/oder außergerichtliche Korrespondenz vermeiden. Wir helfen Ihnen, Ihre Verhandlungsposition zu stärken und Ihre Rechtsposition zur Geltung zu bringen, und begleiten Sie bei der Abwicklung von Schadens- und Haftpflichtfällen.

Befinden Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren oder wollen eine Klage erheben, profitieren Sie von unserer langjährigen prozessualen Erfahrung.

Rechtsanwalt und Notar Kraft-Christoph v.Buttlar