Wir beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, denn die kosten- und steuergünstige Lenkung des Vermögensflusses unter Erhaltung des Familienfriedens lässt sich oftmals nur durch eine frühzeitige und interessengerechte Beratung erreichen.
Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bedarf der exakten juristischen Formulierung, um den eigenen Willen auch über den Tod hinaus verwirklichen zu können. Dabei sind die Auslegungen von erbrechtlichen Begriffen durch die Rechtsprechung ebenso zuberücksichtigen wie die steuerrechtlichen Auswirkungen.
Die Rechte und Pflichten von Testamentsvollstreckern, wie z.B. Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, Erstellung eines Inventarverzeichnisses, jährliche Rechenschaftslegung etc., sind vielfältig und nicht immer bekannt.
Eine Verletzung dieser Pflichten kann sowohl zur Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers als auch zu Schadensersatzansprüchen führen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung von Nachlässen und sind auch selbst als Testamentsvollstrecker tätig.
Wir begleiten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Konfliktlagen, wie Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Erfüllung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Fragen im Zusammenhang mit der Fortführung eines ererbten Unternehmens, der Testamentsvollstreckung und auch von Sozialhilferegressen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die interessengerechte und zielgerichtete Prozessführung.
Rechtsanwalt und Notar Kraft-Christoph v.Buttlar - Fachanwalt für Erbrecht